Inkasso Phase 1
Vorgerichtliches Inkasso

Aktenanlage / Prüfung

Kundenerhaltende Mahnung

Telefoninkasso

Aussendienstinkasso

Ratenzahlungsabkommen

Lastschriftenmanagement

Vergleiche

Vorgerichtliches Inkasso

eignet sich ausschließlich für die fällige und unbestrittene, aber unbezahlte Forderung.

Sie haben für eine Leistung an den Vertragspartner bzw. Schuldner eine Rechnung gestellt oder aus sonstigem Grund die Zahlung eines Geldbetrages geltend gemacht. Der Schuldner reagiert weder auf Zahlungserinnerungen noch auf Mahnungen. Ohne Angabe von Gründen wird nicht gezahlt. Oder Sie werden mit Ausreden vertröstet. Ihre Leistung wird nicht ernsthaft in Frage gestellt.

Nach zwei bis drei Monaten sollten Sie die Forderung zum vorgerichtlichen Inkasso geben, um einer möglicherweise raschen negativen Entwicklung der finanziellen Situation des Schuldners und den Ansprüchen anderer Gläubiger zuvor zu kommen.

Häufig reicht schon ein Anschreiben unseres Unternehmens, um den Schuldner zur Zahlung oder zumindest zur Ratenzahlung zu bewegen.

Anderenfalls veranlassen ständige Erinnerung und Druck den Schuldner, zu zahlen oder zumindest die Ratenzahlungsvereinbarung einzuhalten.

Je nach Zahlung des Schuldners erhalten Sie die anteilige oder volle Forderung.

Für Sie entstehen keine Kosten.

Der Auftrag kann auf das vorgerichtliche Inkasso beschränkt werden.